Alltag neu erleben.
Mein Name ist Francis Zander.
ZanderCare ist mehr als ein Unternehmen, vielmehr mein Versprechen an die Gesellschaft. ZanderCare versteht sich als Ihr verbindlicher und verlässlicher Partner für Alltagsbegleitung, Seniorenbetreuung und Haushaltshilfe. Gemeinsam arbeiten wir für Sie täglich gemäß unserer Vision "Alltag neu erleben".

Liebevoll und fürsorglich.
Die Kernkompetenz von ZanderCare besteht darin, sich als Alltagsbegleiter für unsere Klienten einzusetzen. Wir arbeiten an einem „neuen“ Bild des Alterns. Der Anspruch von ZanderCare besteht insbesondere darin, gesellschaftlichen Entwicklungen wie Einsamkeit und Isolation im Alter entgegenzuwirken.

ZanderCare steht mit jedem
Klienten in einer persönlichen
und individuellen Beziehung.
Francis Zander
ZANDERCARE
Inhaberin und Geschäftsführerin
Francis Zander
Eine meiner ausgeprägtesten Charaktereigenschaften ist wohl meine Hilfsbereitschaft, gepaart mit einem schnellen Einfühlungsvermögen für Menschen und deren persönliche Lebensumstände.
Meine beruflichen Kompetenzen habe ich mir im Rahmen einer medizinisch-klinischen Ausbildung zur operationstechnischen Assistentin angeeignet und diese anschließend in einer Berliner Klinik praktisch angewandt. Darauf aufbauend habe ich diese weitreichenden Kenntnisse im medizinischen Krankenhausumfeld durch ein Studium zur Gesundheitsökonomin weiter vertieft und mit dem Abschluss zum Bachelor für Wirtschaft und Management vervollständigt.
Eigenanspruch
Offene Ohren, helfende Hände, herzliche familiäre Atmosphäre u.v.m.
Ausbildung
Medizinisch-klinische Ausbildung zur operationstechnischen Assistentin
Studium
Gesundheitsökonomie, Bachelor Wirtschaft und Management Betriebswirtschaftslehre
Wir sind Ihr kompetenter und zuverlässiger Leistungspartner.
Begleitung im Alltag, Hilfe im Haushalt, Unterstützung bei allen täglichen Herausforderungen u.v.m.
LEISTUNGEN
Entlastung für Angehörige
-
Unterstützung im Alltag: Helfende Hände für tägliche Aufgaben
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Betreuung von Menschen mit Demenz
-
Orientierungshilfe, den Alltag strukturieren und erleichtern
Soziale Interaktion, Freizeitaktivitäten
-
Gesellschaft leisten und Unterhaltung bieten
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Freizeitaktivitäten begleiten, Spaziergänge, Ausflüge und mehr
-
Förderung sozialer Kontakte durch Besuche und gemeinsame Aktivitäten
Hauswirtschaftliche Unterstützung
-
Einkäufe und Besorgungen für den Haushalt erledigen
-
Zubereitung von Mahlzeiten
-
Unterstützung im Haushalt und der täglichen Organisation
Der Mensch
ist des Menschen
beste Medizin.
Afrikanisches Sprichwort
WERTE UND PHILOSOPHIE
Verantwortung
- Achtsam
- Detailbewusst
- Pünktlich
- Höchster Qualitätsanspruch
- Servicedienstleistung
- Termingerecht
- Zuverlässig
Selbstverständnis
- Familiär
- Freundlich
- Hilfsbereit
- Höflich
- Individuell
- Nachhaltig
- Langfristige Betreuung
Unser Team
- Aufmerksam
- Einfühlsam
- Humorvoll
- Lösungsorientiert
- Menschlich
- Vertraulich
- Zuvorkommend
Entlastungsleistungen,
Verhinderungspflege,
Pflegesachleistungen
Alle Möglichkeiten der Abrechnung transparent auf einen Blick.
ABRECHNUNG
Entlastungsleistungen
Der Entlastungsbeitrag gilt für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1. Dieser beträgt 131 Euro monatlich (bis zu 1.572 Euro im Jahr). Diese Leistung kann zur Unterstützung im Alltag und für haushaltsnahe Dienstleistungen eingesetzt werden. Dieser Betrag ist nicht auszahlbar.
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist abhängig vom Pflegegrad und wird dem Pflegenden ausgezahlt. Diese Mittel sind frei verfügbar für Ihre tägliche häusliche Pflege und Betreuung einsatzbereit.
- Pflegegrad 1 _
- Pflegegrad 2 347 Euro / Monat
- Pflegegrad 3 599 Euro / Monat
- Pflegegrad 4 800 Euro / Monat
- Pflegegrad 5 990 Euro / Monat
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege erhalten Sie ab Pflegegrad 2. Dabei werden bis zu 1.685 Euro pro Jahr von der Pflegeversicherung erstattet. Falls das zusätzliche Budget der Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen wird, erhöht sich die Verhinderungspflege auf insgesamt 3.539 Euro pro Jahr.
Pflegesachleistungen
Die Pflegesachleistungen werden durch die Pflegekassen bereitgestellt, sofern die zu pflegende Person auf einen Betreuungs- oder Pflegedienst zurückgreift. Die Höhe ist dabei abhängig vom Pflegegrad. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem zugelassenen Betreuungs- und Pflegedienst und den Pflegekassen.
- Pflegegrad 1 -
- Pflegegrad 2 796 Euro / Monat
- Pflegegrad 3 1.497 Euro / Monat
- Pflegegrad 4 1.859 Euro / Monat
- Pflegegrad 5 2.299 Euro / Monat
